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COVID 19 MASSNAHMEN

NEUERUNG AB 18.11.2021

ab sofort ist die Teilnahme am Functional Training nur mehr mit 2G Nachweis möglich!

Bitte den 2G Nachweis in der selben Form wie den nicht mehr gültigen 3G Nachweis beim Betreten des BSZ Bad Aussee in der dafür vorgesehenen Mappe mit Handzeichen bestätigen!

DANKE!!!

die aktuellen Regierungsvorgaben in der Übersicht

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folgender Text aktuell nicht gültig!

Das Betreten des Turnsaales des BSZ Bad Aussee, zum Zweck der Ausübung des Funktionellen Trainings der WSV Volksbank Altaussee ist nur mit einem gültigen 3G (Genesen, Getestet oder Geimpft) Nachweis gestattet und für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.

Als Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr (3G Nachweis) gilt:

1. ein Nachweis

a) über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf,

b) einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf,

c) einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf,

d)gemäß § 4 Z 1 der COVID-19-Schulverordnung 2021/22 (C-SchVO 2021/22), BGBl. II Nr. 374/2021 (Corona-Testpass),

 

2. ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte

a) Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen der Erst- und Zweitimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen, oder

b) Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder

c) Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf, oder

d) weitere Impfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und einer Impfung im Sinne der lit. a, b oder c mindestens 120 Tage verstrichen sein müssen,

 

3. ein Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde,

 

4.ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage ist,

 

5.ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde.

Kann ein Nachweis nicht vorgelegt werden, ist ausnahmsweise ein SARS-CoV-2-Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht des Betreibers einer nicht öffentlichen Sportstätte durchzuführen. Das negative Testergebnis ist für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.

Es werden keine Antigentests vom WSV Altaussee angeboten. Falls in Eigenregie ein Antigentest mitgebracht wird, besteht die Möglichkeit diesen unter Aufsicht vom Übungsleiter Johannes Nister durchzuführen.

 

Vor-, und Nachname sind einmalig in der Teilnehmer*innenliste anzuführen. (Eigenregie) Die Teilnehmer*innenliste sieht wie folgt aus:

Mappe Teilnehmer.JPG

In der laufenden Saison ist die jeweilige Anwesenheit und der Besitz eines gültigen 3G Nachweises mit dem Namenskürzel (Initialen) in Eigenregie zu dokumentieren. Dies geschieht in der jeweiligen Zeile mit dem entsprechenden Vor- und Nachnamen des Teilnehmers*in. Ansonsten ist die Teilnahme am Training NICHT GESTATTET!

Initialen.JPG

Die Anwendung der allgemeinen Hygienemaßnahmen ist selbstverständlich! Aufgrund des fortgeschrittenen Stadium der Pandemie werden diese als allgemein bestens bekannt gesehen. Somit wird hierorts keine Notwendigkeit einer explizierten Anführung der allgemeinen Hygienemaßnahmen wahrgenommen.

Falls eine Teilnehmerin bzw. ein Teilnehmer des besagten Trainings, im Nachhinein eine definitiv bestätigte COVID erleidet muss die oder derjenige der COVID-19-Ansprechperson des Vereins, diesbezüglich Bescheid geben.

Die sanitären Einrichtungen stehen in gewohnten Umfang zur Verfügung.

Hiermit wird explizit darauf hingewiesen, dass duschen möglich ist!

Speisen und Getränke können wie üblich konsumiert werden.

Die Anzahl der Teilnehmer*innen ist mit 100 Personen limitiert!

 

Kontaktdaten CoViD 19 Ansprechperson

Funktionelles Training WSV Volksbank Altaussee

 

Johannes Nister

E-Mail: johannes@nister.at

Telefon: 06769121727

zeitliche Erreichbarkeit: 07:00 – 22:00

 

aktuelle Verordnung:

RIS - 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 15.09.2021 (bka.gv.at)

BM Kunst, Kultur Öffentlicher Dienst und Sport

Sport-Veranstaltungen (bmkoes.gv.at)

 

Sport Autria

Informationen zum Coronavirus : Sport Austria

 

ASVÖ

Startseite - ASVÖ - Infos zum Coronavirus (asvo-corona.at)

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